Die Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann

Das Berufsbild

Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner betreuen und versorgen eigenverantwort-lich pflegebedürftige Menschen, die der Unterstützung bedürfen.
Zum anderen assistieren Pflegefachfrauen und -männer bei Untersuchungen und Behandlungen und übernehmen Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie die Dokumentation der Pflegemaßnahmen.

 

Theoretische
Ausbildung

Der Unterricht am Schulzentrum

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Praktische
Ausbildung

Deine Einsätze am Patienten

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Organisatorisches

Zugangsvoraussetzungen

  • Gesundheitliche Eignung
  • Einen Realschulabschluss oder eine gleichwertige abgeschlossene  Schulbildung
  • Einen Hauptschulabschluss zusammen mit:
    • Einer Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
    • Einer abgeschlossenen Ausbildung in der Krankenpflegehilfe bzw. in der Altenpflegehilfe
  • Wünschenswert aber keine Voraussetzung ist ein vorheriges Praktikum in einer pflegerischen Einrichtung.

Bezugslehrersystem

Eine Besonderheit am Schulzentrum für Pflegeberufe: Die individuelle Begleitung und Förderung während der dreijährigen Ausbildung findet durch das Bezugslehrersystem statt. Im Bezugslehrersystem werden die Auszubildenden vom Aufnahmeverfahren bis zur Prüfung persönlich begleitet.
Jeder Auszubildende wird einem Bezugslehrer zugeordnet, dieser ist sowohl Ansprechpartner in der theoretischen als auch in der praktischen Ausbildung.

Start & Dauer
Ausbildungsbeginn

Ausbildungsbeginn: 1. Oktober

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Staatliche Prüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus unterschiedlichen Prüfungsteilen: der schriftlichen Prüfung, der praktischen Prüfung und der mündlichen Prüfung.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildung wird nach TVAöD-BT-Pflege vergütet. Hier finden sich die aktuellen Werte.

Zusätzlich erhalten alle Auszubildenden bei erfolgreich abgelegter Prüfung eine Prämie von 400€.

Urlaub

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem TVöD und beträgt im ersten Ausbildungsjahr 30, im zweiten und dritten Ausbildungsjahr 31 Tage. Der Urlaub ist nicht an die hessischen Schulferien angegliedert.

Das neue Pflegeberufegesetz ab 01.01.2020

Nachfolgend sind wesentliche Veränderungen und Neuerungen aufgeführt, die das neue Pflegeberufegesetz mit sich bringt:

 

Generalisierung

• Zusammenlegung der Pflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege)

• Europaweite Anerkennung als Pflegefachfrau / Pflegefachmann

• Flexibilität in Pflegebereichen

• Eigenständiger Berufsbereich

 

Vorbehaltene Tätigkeiten

1. Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs

2. Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses

3. Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege

 

Ausbildungsziel

• Beratung und Begleitung in allen Lebensphasen mit Sterbebegleitung

• Berücksichtigt Lebenssituation (kulturell, religiös und sexuell) sowie die Lebensphasen

• Achtet auf das Recht der Selbstbestimmung

• Analyse und Evaluation der Pflege

• Fähigkeiten erhalten, wiederherstellen, fördern, aktivieren und stabilisieren

 

Prüfung

Schriftlicher Teil

• Kompetenzschwerpunkte statt Themenbereiche

• Prüfung in drei Aufsichtsarbeiten

• Prüfungsnote aus Aufsichtsarbeiten und Vornote

Mündlicher Teil

• Auszubildende werden einzeln oder zu zweit geprüft

Praktischer Teil

• Patientengruppe von mindestens zwei Patienten, von denen einer einen erhöhten Pflegebedarf aufweist

• Prüfung im Vertiefungseinsatz